bei R+V Allgemeine Versicherung AG unter Nr. 025925947/Deckung 3.000.000,00 EUR (pauschal je Versicherungsfall)
Erläuterung:
Laut Gesetz dürfen in Deutschland unbemannte Fluggeräte, auch mit “Drohnenführerschein“ nur bis 5 Kg betrieben werden.
Das Regierungspräsidium erteilte mir aber durch meine Pilotenausbildung (Gleitsegel) eine Genehmigung zu dem Betrieb von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse bis zu 25 kg
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Aktuell:
04.06.2018: von dem Ordnungsamt Hilzingen (Aktenzeichen 14) erhielten wir die Erlaubnis im und über dem Schlosspark zu fliegen und Videos aufzunehmen
wir melden jeden unserer Flüge bei der Deutschen Flugsicherung an und werden von dieser überwacht und protokolliert.